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Hausordnung der Elisabethschule: 

Regeln für einen gut funktionierenden Schulalltag

Für die Schülerinnen und Schüler:

Ich werde:
- rechtzeitig (7.45 Uhr) vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein und alle Unterrichtsmaterialien mitbringen.
- mich von meinen Eltern vor dem Schulhaus verabschieden.
- während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis das Schulgebäude verlassen.
- mich stets höflich und respektvoll anderen gegenüber verhalten.
- nichts in die Schule mitbringen, das andere verletzen oder stören könnte.
- im Unterricht aufmerksam zuhören und mitarbeiten.
- Ordnung und Sauberkeit halten (in der Garderobe, in der Klasse, ...).
- im Turnunterricht stets Turnkleidung tragen und diese auch regelmäßig zum Waschen mit nach Hause nehmen.
- im Schulhaus immer Hausschuhe tragen.
- auf das Eigentum anderer aufpassen und nichts kaputt machen.
- mein Handy nicht in der Schule einschalten.
- meinen Scooter oder meinen Roller nicht in die Schule mit hereinbringen.
(Keine Haftung bei Diebstahl durch den Schulerhalter!)
- in den Klassen und am Gang nicht laufen und versuchen Lärm zu vermeiden.
- mich insbesondere auch auf dem Schulweg ordentlich und höflich benehmen und damit das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit wahren.

Für die Eltern:

Wir werden:
- das Mitteilungsheft täglich kontrollieren (dieses hat immer bei den SchülerInnen zu sein).
- Adress- und Telefonänderungen der Schüler, sowie wichtige zu kontaktierende Personen, sofort der Schule melden.
- die Schule umgehend benachrichtigen (SMS ans Klassenhandy oder per Email – je nach Absprache mit der Klassenlehrerin), wenn das Kind dem Unterricht fernbleibt.
- jedes Fernbleiben vom Unterricht schriftlich entschuldigen – gilt auch für den Sportunterricht (in besonderen Fällen eine ärztliche Bestätigung bringen).

Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann:
- für einzelne Stunden bis zu einem Tag die Klassenlehrerin
- für bis zu drei Tagen der Schulleiter
- für mehr als drei Tage der Pflichtschulinspektor
Die Schülerinnen sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen.

- unser Kind während der Unterrichtszeit persönlich abholen, wenn es früher gehen muss (Aufsichtspflicht der Lehrer bis Unterrichtsende).


Die Schulleitung und das Schulforum
Fassung vom September 2009


Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen
(Schulunterrichtsgesetz 1986 - SchUG)
www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml