Schulordnung

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Hausordnung der
Elisabethschule:
 

Regeln für
einen gut funktionierenden Schulalltag

Für
die Schülerinnen und Schüler:

Ich werde:
– rechtzeitig (7.45 Uhr) vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein und
alle Unterrichtsmaterialien mitbringen.
– mich von meinen Eltern vor dem Schulhaus verabschieden.
– während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis das Schulgebäude
verlassen.
– mich stets höflich und respektvoll anderen gegenüber verhalten.
– nichts in die Schule mitbringen, das andere verletzen oder stören
könnte.
– im Unterricht aufmerksam zuhören und mitarbeiten.
– Ordnung und Sauberkeit halten (in der Garderobe, in der Klasse, …).
– im Turnunterricht stets Turnkleidung tragen und diese auch regelmäßig
zum Waschen mit nach Hause nehmen.
– im Schulhaus immer Hausschuhe tragen.
– auf das Eigentum anderer aufpassen und nichts kaputt machen.
– mein Handy nicht in der Schule einschalten.
– meinen Scooter oder meinen Roller nicht in die Schule mit hereinbringen.

(Keine Haftung bei Diebstahl durch den Schulerhalter!)
– in den Klassen und am Gang nicht laufen und versuchen Lärm zu vermeiden.

– mich insbesondere auch auf dem Schulweg ordentlich und höflich
benehmen und damit das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit wahren.

Für die Eltern:

Wir werden:
– das Mitteilungsheft täglich kontrollieren (dieses hat immer bei
den SchülerInnen zu sein).
– Adress- und Telefonänderungen der Schüler, sowie wichtige
zu kontaktierende Personen, sofort der Schule melden.
– die Schule umgehend benachrichtigen (SMS ans Klassenhandy oder per Email
– je nach Absprache mit der Klassenlehrerin), wenn das Kind dem
Unterricht fernbleibt.
– jedes Fernbleiben vom Unterricht schriftlich entschuldigen – gilt
auch für den Sportunterricht (in besonderen Fällen eine ärztliche
Bestätigung bringen).

Die Erlaubnis
zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann:
– für einzelne Stunden bis zu einem Tag die Klassenlehrerin
– für bis zu drei Tagen der Schulleiter
– für mehr als drei Tage der Pflichtschulinspektor
Die Schülerinnen sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff
selbstständig nachzuholen.

– unser Kind während der Unterrichtszeit persönlich
abholen, wenn es früher gehen muss (Aufsichtspflicht der Lehrer bis
Unterrichtsende).


Die Schulleitung und das Schulforum
Fassung vom September 2009


Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den
im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen
(Schulunterrichtsgesetz 1986 – SchUG)
www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml